Entschädigung für einen annullierten Flug

Die Flugannullierung ist eine der vielen Unannehmlichkeiten, denen Sie bei der Planung Ihrer Reise begegnen können. Im Vergleich zu Flugverspätungen sind Flugausfälle umso unangenehmer, weil sie meist in letzter Minute und fast aus heiterem Himmel passieren. Glücklicherweise gibt es jedoch klar definierte Regeln, die Ihre Rechte als Passagier schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie neben einem Ersatzflug Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Schauen wir uns an, wann Sie Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug haben.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug?

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn:

Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug storniert,
Ihr Flug ist von einem EU-Flughafen abgeflogen oder gelandet (falls von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt),
Sie hatten eine gültige Flugreservierung und
die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (es darf kein außergewöhnlicher Umstand sein).

Entschädigung bei annulliertem Flug – was steht Ihnen zu?

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug weniger als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit storniert, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:

  • Erstattung des Kaufpreises des Tickets oder anderweitige Beförderung zum Endziel (Ersatzflug),
  • bis zu 600 € finanzielle Entschädigung

Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises, auch wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt über die Annullierung des Fluges informiert wurden. Eine Stornierung des Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug ist daher nicht erforderlich. In einer solchen Situation kann die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Form der Rückerstattung (z. B. einen Gutschein) anbieten, aber Sie müssen dem nicht zustimmen, und die Fluggesellschaft ist dann verpflichtet, das Geld zu erstatten. Bei Flügen, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, hängt die Form der Erstattung von den Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens oder von der Gesetzgebung des Landes ab, in dem das Luftfahrtunternehmen seinen Sitz hat.

Anstatt den Kaufpreis des Tickets zu erstatten, kann Ihnen die Fluggesellschaft auch zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Alternativflug zu Ihrem Zielort anbieten.

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde, haben Sie neben der Möglichkeit, zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises und einem Ersatzflug zu wählen, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Die Fluggesellschaft ist nur dann nicht verpflichtet, Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu zahlen, wenn sie die folgenden Bedingungen für Ihren Ersatzflug erfüllt:

Benachrichtigung über Flugstornierung Ersatzflug
14 Tage oder mehr Keine finanzielle Entschädigung
7 - 13 Tage Der Ersatzflug darf nicht früher als 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abfliegen und muss spätestens 4 Stunden nach der planmäßigen Landezeit am Zielort ankommen
weniger als 7 Tage Der Ersatzflug darf frühestens 1 Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abfliegen und muss spätestens 2 Stunden nach der planmäßigen Landezeit am Zielort ankommen

Welche Entschädigung steht Ihnen im Falle einer Flugannullierung zu?

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug annulliert wurde, haben Sie gemäß den EU-Vorschriften Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdauer und der Dauer der Verspätung des Ersatzfluges gegenüber dem ursprünglich gebuchten Flug. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen mehr.

Verspätung des Alternativfluges
Distanz Weniger als 2 Stunden 2 Std. – 3 Std. 3 Std. - 4 Std. Mehr als 4 Stunden oder kein Flug
Alle Flüge bis 1.500 km 125 € 250 € 250 € 250 €
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km 200 € 200 € 400 € 400 €
Andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km 200 € 200 € 400 € 400 €
Weitere Flüge über 3.500 km 300 € 300 € 300 € 600 €

Wie Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen können, hat die Fluggesellschaft das Recht, Ihre Ausgleichszahlung um 50 % zu kürzen, wenn die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug anbietet und Sie mit einer Verspätung von weniger als zwei, drei oder vier Stunden, je nach Flugdauer, an Ihrem Zielort ankommen.

Was steht Ihnen bei einer Flugannullierung noch zu?

Bei einer Flugannullierung steht Ihnen nicht nur eine finanzielle Entschädigung zu. Neben einer Entschädigung von bis zu 600 € haben Sie z. B. Anspruch auf:

  • Erfrischungen (meist in Form eines Essensgutscheins mit angemessenem Wert am Flughafen),
  • Hotelunterkunft.

Eine Flugannullierung ist an sich schon ein unangenehmes Ereignis, besonders wenn Ihnen ein Ersatzflug erst am nächsten Tag angeboten wird. In diesem Fall sollte die Fluggesellschaft Ihnen eine kostenlose Hotelunterkunft einschließlich Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zur Verfügung stellen. Malen wir nicht den Teufel an die Wand, aber wenn die Fluggesellschaft Sie mit dieser Forderung abweist, können Sie selbst eine Unterkunft suchen und bezahlen und später bei der Fluggesellschaft einen Antrag auf Erstattung der entstandenen Kosten stellen.

Wenn Sie nicht an Bord eines Flugzeugs gehen durften und sich über die Überbuchungssituation Sorgen machen, haben wir einen separaten Artikel für Sie vorbereitet.

Ausnahmen – Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug?

Für den Fall, dass Ihr Flug aufgrund eines sogenannten außergewöhnlichen Umstands annulliert wurde, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Achtung, Sie haben immer das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises (oder Alternativfluges) und der Unterkunft im Falle einer Verspätung über Nacht. Das heißt, unabhängig davon, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt oder nicht. Außergewöhnliche Umstände gelten nur für den finanziellen Ausgleich. Dies sind zum Beispiel Situationen wie:

  • ungünstiges Wetter - Wetterbedingungen;
  • ein Streik von Flughafenangestellten oder Fluglotsen;
  • Ausfall des Flugradars;
  • Notfälle;
  • Notfälle am Flughafen (Terroranschläge, Brände, Sabotage, Bombendrohungen);
  • politische Unruhe;
  • und andere Ausnahmesituationen.

Es handelt sich jedoch nicht immer um außergewöhnliche Umstände. Beispielsweise wird ein solcher technischer Ausfall des Flugzeugs in den meisten Fällen als von der Fluggesellschaft zu vertretender Umstand angesehen und Sie haben daher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Achtung, Sie haben immer das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises (oder Ersatzfluges) und der Unterkunft im Falle einer Verspätung über Nacht, unabhängig davon, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt oder nicht. Außergewöhnliche Umstände gelten nur für den finanziellen Ausgleich.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch auf Entschädigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt hat, schreiben Sie uns bitte und wir werden die Situation prüfen und versuchen, Sie trotzdem zu entschädigen.

Anschlussflug verpasst

Wenn Ihr Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft Verspätung hatte und Sie daher keine Zeit hatten, auf Ihren nächsten Flug umzusteigen, müssen Sie nicht in Panik geraten. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen einen Alternativflug zu Ihrem Endziel anzubieten. Vergessen Sie nicht, dass Ihnen neben dem Ersatzflug auch eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € zusteht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Anschlussflug verpasst.

Was tun bei einem annullierten Flug?

Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten. Machen Sie ein Foto der Bordkarte oder laden Sie sie auf Ihr Telefon hoch. Versuchen Sie am Informationsschalter den Grund für die Annullierung Ihres Fluges herauszufinden. Informieren Sie sich am Schalter über einen möglichen Ersatzflug. Wenn die Stornierung auf der Abfahrtstafel angezeigt wird, ist es eine gute Idee, auch davon ein Foto zu machen. Jeder Nachweis einer Flugannullierung beschleunigt den gesamten Entschädigungsprozess. Lesen Sie, worauf Sie in der gegebenen Situation Anspruch haben und fragen Sie nach Erfrischungen und einem Hotel, wenn Ihre Verspätung über Nacht dauert.

Kontaktieren Sie uns über das Formular. Wir erledigen alles für Sie und überweisen Ihnen das Geld aufgrund der Flugannullierung bis zum nächsten Tag.

Wie fülle ich einen Antrag auf Entschädigung bei Flugannullierung aus?

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag auf Entschädigung auszufüllen. Versuchen Sie entweder, selbst mit der Fluggesellschaft zu verhandeln und eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug zu erhalten. Oder Sie füllen das Formular auf der Website Refundio.at aus und überlassen den gesamten Entschädigungsprozess uns.

Wir werden Sie zu nichts überreden, Sie können auf Ihre eigene Weise eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug erhalten, ohne unsere Dienste zu nutzen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der gesamte Prozess der Entschädigung langwierig sein kann (alles dauert bis zu 12 Monate) und vor allem ohne Erfolgsgarantie. Zu wissen, was einem bei einer Flugannullierung zusteht und gleichzeitig alles richtig zu formulieren, ist nicht ganz einfach. So müssen Sie auch nach vielen Monaten noch auf eine Entschädigung warten.

Wenn Ihnen der Anblick von dutzenden E-Mails und monatelangem Streit mit der Airline mehr im Magen liegt als die Turbulenzen im Flugzeug, können Sie uns die ganze Abwicklung überlassen.

Sie füllen unser Formular innerhalb von 5 Minuten aus, dann werden wir alles prüfen und uns noch am selben Tag mit einem Entschädigungsangebot bei Ihnen melden. Wir senden Ihnen dann den Betrag vorab zu und Sie haben ihn innerhalb von 48 Stunden auf Ihrem Konto. Kein Warten, kein Stress und vor allem mit der Gewissheit, eine Entschädigung zu erhalten. Der Betrag verbleibt auch dann bei Ihnen, wenn wir den Streit mit der Airline nachträglich verlieren.

Fordern Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug an.

Was fragen Sie uns am häufigsten zur Entschädigung für einen annullierten Flug?

Die Fluggesellschaft bot mir einen Ersatzflug an. Habe ich auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?

Ja. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Entschädigung bei annulliertem Flug – worauf haben Sie Anspruch?) haben Sie neben der Erstattung des Ticketpreises oder eines Ersatzfluges Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Flug und Person.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug auch bei einem Flug außerhalb der EU?

Ja. Nach der europäischen Verordnung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug von einem Flughafen im Gebiet der EU abflog oder dort ankam und dieser Flug gleichzeitig von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU durchgeführt wurde. Um eine Vorstellung zu geben, wird es beispielsweise ein Flug von Prag nach Dubai sein, aber auch ein Flug von Dubai nach Prag, wenn er von einer europäischen Fluggesellschaft (z. B. Smartwings oder Wizzair) durchgeführt wird. Ein Flug von Dubai nach Prag, der beispielsweise von Emirates durchgeführt wird, fällt nicht unter die europäische Regelung.

Mein Flug wurde wegen schlechten Wetters annulliert, habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Leider nicht. Schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat. Sie haben daher keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, aber Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug und Hotelübernachtung oder Erfrischungen, vergessen Sie das nicht.

Die Fluggesellschaft hat meinen Anspruch aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt. Was kann ich machen?

Füllen Sie unser Formular aus. Auch wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch abgelehnt hat, werden wir versuchen, etwas mit dem Team zu tun. Beim nächsten Mal ist es jedoch einfacher, uns sofort zu kontaktieren, um diese Situationen zu vermeiden.

Mein Arbeitgeber kaufte mein Ticket, ich war auf einer Geschäftsreise. Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung?

Ja. Es spielt keine Rolle, wer das Ticket gekauft hat, sondern wer mit diesem Flug fliegen sollte. Sie haben also Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe, als ob Sie mit Ihrer Familie in den Urlaub fliegen würden.

Welche Fluggesellschaft hat Ihren Flug gestrichen?

Wir haben eine Übersicht über die gängigsten Fluggesellschaften zusammengestellt, die Sie auf Ihrer Reise antreffen könnten. Für jede Fluggesellschaft finden Sie Hinweise, wie Sie eine Entschädigung für einen annullierten oder verspäteten Flug erhalten können.

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